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Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
Das Herzogtum
Sachsen-Coburg und Gotha
entstand 1826 aus den
ernestinischen Herzogtümern
Sachsen-Coburg
und
Sachsen-Gotha
. Es wurde zuerst durch Herzog
Ernst I.
in
Personalunion
regiert, die 1852 unter Herzog
Ernst II.
zu einer
Realunion
ausgeweitet wurde. Das Doppelherzogtum wurde damit zu einem quasiföderalen Einheitsstaat.
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