Das
Herzogtum Glogau entstand 1251 bei der Teilung des
Herzogtums Schlesien unter den
Schlesischen Piasten. 1331 eignete es sich der böhmische König
Johann von Luxemburg an, wodurch es als erstes der schlesischen Fürstentümer bis 1344 unmittelbar Böhmen unterstellt war. Ab 1344 war es in eine „herzogliche“ und eine „königliche“ Hälfte geteilt. Die
herzogliche Hälfte war bis 1476 lehensrechtlich im Besitz des Glogauer Zweiges der Schlesischen Piasten, während die
königliche Hälfte ab 1384 bis 1480 erbrechtlich den
Teschener Herzögen gehörte. Nach dem Tod des böhmischen Königs
Matthias Corvinus fiel Glogau als erledigtes Lehen an die
Krone Böhmen. Dadurch erlangte es den Status eines Erbfürstentums. Residenzort war
Glogau bzw. zeitweise für die
herzogliche Hälfte
Freystadt.