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Heimatvertriebene
Als Heimatvertriebene werden in einer amtlichen Definition Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Volksdeutsche bezeichnet, die nach dem Zweiten Weltkrieg die Ostgebiete des Deutschen Reiches, das Sudetenland und alte Siedlungsgebiete in Ost- und Südosteuropa verlassen mussten und in den vier Besatzungszonen Deutschlands unterkamen. Dieser Begriff wird in rechtlichen Zusammenhängen verwendet, in der sozialwissenschaftlichen und historischen Forschung ist er ungebräuchlich.

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Heimatvertriebener

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