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Heiligsprechung
Eine Heiligsprechung (Kanonisation, auch Kanonisierung; zu ‚Kanon, verbindliches Verzeichnis‘ [gemeint ist das Martyrologium Romanum] von kanon ‚Maßstab, Norm‘) ist in der römisch-katholischen Kirche ein kirchenrechtliches und dogmatisches Verfahren, durch das der Papst nach entsprechender Prüfung erklärt, dass für die Kirche die Gewissheit besteht, dass ein bestimmter Verstorbener sich in der seligmachenden Gottesschau befinde und deswegen als Heiliger bezeichnet werden darf und als solcher verehrt werden soll. Voraussetzung sind entweder das Erleiden des Martyriums oder der Nachweis eines heroischen Tugendgrads des Betreffenden. Bei Kandidaten, die keine Märtyrer waren, wird zudem der Nachweis eines Wunders gefordert. Die Heiligsprechung hat somit auch liturgische Bedeutung, sodass nun nicht mehr für den Betreffenden, sondern mit ihm und um seine Fürsprache bei Gott gebetet werden kann. Als Synonym für Heiligsprechung wird auch der Begriff Erhebung zur Ehre der Altäre benutzt. Heiligsprechungen gelten in der katholischen Kirche als irreformable Sätze des feierlichen Lehramtes (umgangssprachlich als unfehlbare Akte des Papstes). Die Kanonisierungsformel entspricht daher in Anruf der Dreifaltigkeit und mit Bezugnahme auf die päpstliche Autorität der Formel, mit der ein Lehrsatz zum unfehlbaren Dogma erhoben wird.

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