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Haustür
Eine
Haustür
ist
bei einem
Einfamilienhaus
oder
Reihenhaus
die vom Gemeindegrund beziehungsweise Garten in das Haus führende
Tür
.
bei einem
Mehrparteienhaus
(hier in Österreich auch
Haustor
genannt) die vom Gemeindegrund oder Garten in die gemeinschaftlich genutzten Teile (Hausflur, Stiegenhaus; bei
Wohnungseigentum
/
Wohnungseigentumsgesetz
das
Gemeinschaftseigentum
) führende Tür. Sie ist – auch rechtlich – von der
Wohnungstür
abzugrenzen.
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