Das
Hausrecht umfasst das
Grundrecht auf Schutz des
Wohnbereiches (Hausfrieden), und die Befugnis, frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer privaten Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird, sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (z. B. von der Bezahlung eines Eintrittspreises). Das Hausrecht schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines
Hausverbots durchzusetzen.