Als
Hausgesetz,
Hausordnung oder
Hausvertrag bezeichnet man Regelungen, die sich
Familien des
Hochadels gaben (und in
Liechtenstein noch heute geben), um familien- und vermögensrechtliche Fragen zu regeln. Der Grund dafür ist, dass in den meisten
Monarchien das staatliche Recht den Hochadel berechtigte, seine Angelegenheiten
autonom zu regeln.