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Hauptstadtbeschluss
Als
Hauptstadtbeschluss
wird der Beschluss des
Deutschen Bundestages
vom 20. Juni 1991 bezeichnet, infolge der
deutschen Wiedervereinigung
seinen Sitz von
Bonn
nach
Berlin
zu verlegen. Der Begriff
Hauptstadtbeschluss
ist dabei irreführend, weil Berlin bereits 1990 mit Inkrafttreten des
Einigungsvertrages
Bundeshauptstadt
der
Bundesrepublik Deutschland
geworden war.
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