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Habilitation
Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Liechtenstein, der Schweiz und einigen osteuropäischen Ländern, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrberechtigung. Letztere wird auch Lehrerlaubnis, Lehrbefugnis oder venia legendi (aus dem Lateinischen für Erlaubnis zu lesen [d. h. zu lehren]) genannt. Im Unterschied zur Lehrbefähigung ist sie oftmals an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann. An einigen Fakultäten wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens lediglich die akademische Bezeichnung Privatdozent (PD oder Priv.-Doz.) verliehen, die dann einziges äußeres Erkennungsmerkmal der erworbenen Qualifikation ist. Zahlreiche Fakultäten verleihen jedoch zusätzlich den akademischen Grad eines habilitierten Doktors (Doctor habilitatus, kurz: Dr. habil.), welcher auch nach Beendigung der Lehrtätigkeit erhalten bleibt.

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