Die
Höfeordnung ist ein die Erbschaftsregelung eines
Bauernhofs betreffendes Gesetz des Bundes, das geschichtlich auf die Erbschaftsregelungen der
Sachsen zurückgeht, wonach der im Familienbesitz befindliche Bauernhof ungeteilt an den ältesten männlichen Erben gehen musste (
Anerbenrecht). Dieses Erbschaftsrecht unterschied sich grundlegend von der in Süddeutschland praktizierten
Realteilung.