Die
Grundvollzüge bezeichnen die
Hauptaufträge, die den Sinn und Zweck der Kirche als
institutionelle Organisation der Gemeinde der
christlichen Gläubigen begründen und legitimieren, und sind damit Wesensmerkmale der
Kirche. Ohne eine Organisation der
Gemeinde wäre ihre Ausführung nicht oder nur eingeschränkt möglich.