Der
Grundtatbestand im
Strafrecht bildet die Ausgangsform eines jeweiligen Deliktstyps. In ihm sind die Mindestvoraussetzungen der
Strafbarkeit eines bestimmten Handelns oder
Unterlassens festgehalten. Zum Grundtatbestand gibt es Tatbestandsabwandlungen. Die wichtigste Gruppe der Tatbestandsabwandlungen sind die der
qualifizierenden und
privilegierenden Abwandlungen, weiterhin gibt es
unselbständige und
verselbständigte Abwandlungen.