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Grundpfandrecht
Grundpfandrechte
werden im Sachenrecht die
Pfandrechte
an
Grundstücken
oder
grundstücksgleichen Rechten
zu Sicherung von Forderungen (insbesondere Darlehensforderungen) genannt. Wird die gesicherte
Forderung
nicht erfüllt, so kann der
Gläubiger
durch
Zwangsvollstreckungsrecht
in das Grundstück oder das grundstücksgleiche Recht dessen
Verwertungserlöse
zur Tilgung heranziehen. Die Einzelheiten sind in den verschiedenen
Rechtsordnungen
unterschiedlich geregelt.
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