Als
Großwale werden die
Wale bezeichnet, die zu den 13 Walarten gehören, die 1946 im
Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs aufgelistet wurden. Die Einteilung der Wale in Groß- und
Kleinwale ist politisch und
völkerrechtlich motiviert und hat keinen wissenschaftlichen oder
taxonomischen Hintergrund. Auch gibt es keine klare Grenze hinsichtlich der Körperlänge bei der Unterscheidung von Groß- und Kleinwalen. Einige Kleinwalarten erreichen durchaus die Größe des
Zwergwals, der kleinsten Großwalart. Fast alle Großwale gehören zu den
Bartenwalen. Die einzige Zahnwalart, die den Großwalen zugeordnet wurde, ist der
Pottwal.