Der
Grenzsteuersatz (
marginaler Steuersatz) bezeichnet den
Steuersatz, mit dem die jeweils
nächste Einheit der
Steuerbemessungsgrundlage belastet wird. Er gibt an, welcher Anteil eines zusätzlich zu versteuernden Euro (oder anderer Währungseinheit) als Steuer abgeführt werden muss.