Als
Grenzgänger bezeichnet man Personen, die zwischen dem Land, in dem sie leben, und dem Land, in dem sie arbeiten,
pendeln. Sie sind im Inland wohnhaft und einkommensteuerpflichtig, aber im Ausland unselbstständig erwerbstätig und suchen täglich oder mindestens einmal wöchentlich ihren inländischen Wohnsitz auf. Voraussetzung sind zwischenstaatliche
Freizügigkeit und verkehrsmäßige Erschließung der Grenzgebiete der betroffenen Staaten. Das Grenzgängerwesen entstand daher in Europa erst als eine Folge der
europäischen Einigung.