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Gnadenbefugnis
Der Begriff Gnadenbefugnis bezeichnet das Recht, Gnadenerweise zu erteilen, das heißt, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder auszusetzen. Es wird auch als Begnadigungsrecht oder Gnadenrecht bezeichnet.

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