Ein
Gipsverband wird in der Regel zur äußeren, mechanischen Fixation eines
Knochenbruches (Fraktur) angelegt. Diese Art der
Frakturbehandlung nennt man
konservativ. Sie wird vor allem bei unkomplizierten, nicht verschobenen bzw. nach dem
Reponieren stabiler Knochenbrüche angewandt. Das Gegenteil dazu ist die
operative Behandlung, bei der die einzelnen Knochenteile mittels Metallteilen fixiert werden (siehe
Osteosynthese).