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Gewaltmonopol des Staates
Das
Gewaltmonopol des Staates
bezeichnet in der
Allgemeinen Staatslehre
die ausschließlich
staatlichen
Organen
vorbehaltene
Legitimation
, physische
Gewalt
auszuüben oder zu legitimieren (
Unmittelbarer Zwang
). Das staatliche Gewaltmonopol ist eine absolutistische Herrschaftsfiktion aller Beamten und gilt in
Deutschland
nur als „
Staatsgewalt
“ nach
Art. 20 GG
für das Funktionieren des
Rechtsstaates
.
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