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Gewaltmonopol des Staates
Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet in der Allgemeinen Staatslehre die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren (Unmittelbarer Zwang). Das staatliche Gewaltmonopol ist eine absolutistische Herrschaftsfiktion aller Beamten und gilt in Deutschland nur als „Staatsgewalt“ nach Art. 20 GG für das Funktionieren des Rechtsstaates.

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