Die
Gewährleistung,
Mängelhaftung oder
Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines
Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine
mangelhafte Ware oder
Sache geliefert hat. Auch beim
Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die
Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.