Als Anschaffungskosten bezeichnet man in der Rechnungslegung einen ursprünglichen Bewertungsmaßstab für erworbene Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter. Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Kalkulatorische Kosten sind nicht Teil der Anschaffungskosten.