Als
Gesetzblatt (allgemein abgekürzt
GBl.) wird ein
Amtsblatt bezeichnet, das den Wortlaut der erlassenen
Gesetze oder anderen Rechtsvorschriften (Verordnungen, Richtlinien usw.) in ihrer verbindlichen Fassung wiedergibt. Der dort veröffentlichte Wortlaut gilt als amtlich. Korrekturen müssen durch gesondert veröffentlichte Berichtigungen ausgewiesen werden. Der Ausdruck bezeichnet sowohl das Gesamtwerk, als auch das einzelne (oft mehrseitige)
durchnummerierte Blatt dieses Werkes.