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Gesetz für den Reichsarbeitsdienst
Das
Gesetz für den Reichsarbeitsdienst
, kurz Reichsarbeitsdienstgesetz, wurde am 26. Juni 1935 erlassen. Der
Reichsarbeitsdienst
wurde dem
Reichsinnenminister
unterstellt; die Befehlsgewalt lag beim
Reichsarbeitsführer
Konstantin Hierl
.
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