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Gesetz für den Reichsarbeitsdienst
Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst, kurz Reichsarbeitsdienstgesetz, wurde am 26. Juni 1935 erlassen. Der Reichsarbeitsdienst wurde dem Reichsinnenminister unterstellt; die Befehlsgewalt lag beim Reichsarbeitsführer Konstantin Hierl.

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