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Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt
Das
Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt
vom 10. Februar 1919 (
RGBl.
S. 169) regelte die
Regierungsgewalt
in der Übergangsphase vom
Deutschen Kaiserreich
zur
Weimarer Republik
. Am 14. August 1919 wurde es von der
Weimarer Verfassung
außer Kraft gesetzt (Art. 178 Satz 1 WRV).
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