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Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt
Das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 (RGBl. S. 169) regelte die Regierungsgewalt in der Übergangsphase vom Deutschen Kaiserreich zur Weimarer Republik. Am 14. August 1919 wurde es von der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt (Art. 178 Satz 1 WRV).

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