Das schweizerische
Gesellschaftsrecht ist jenes
Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten von
Personenvereinigungen in der
Schweiz beschäftigt. Die
Legaldefinition der Gesellschaft liefert dabei Art. 530
OR:
Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.