Ein Geselle (von althochdeutschgisello „Hausgenosse“, eigentlich: „der den Saal mit einem anderen teilt“), weibliche Bezeichnung Gesellin, ist ein Handwerker, der eine Ausbildung in einem Beruf des Handwerks durch Bestehen der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer erfolgreich abgeschlossen und infolgedessen den Gesellenbrief erhalten hat. Er ist einem Facharbeiter gleichgesetzt.