Eine
Geschäftsstelle des deutschen Gerichtsverfassungsrechts ist eine Einrichtung, die nach
GVG und
VwGO,
FGO, Abs. 1
ArbGG,
SGG bei
Gerichten und
Staatsanwaltschaften gebildet wird. Die Geschäftsstelle wird mit der erforderlichen Zahl von Urkundsbeamten besetzt.