Ein
Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein
Dienst- oder
Werkvertrag ( und
BGB), durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet ( Abs. 1 BGB). Man spricht auch von einem entgeltlichen
Treuhandgeschäft.