Die
Gerichtsorganisation des
Fürstentums Liechtenstein wird seit
1922 durch das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) geregelt. Es existieren drei Instanzen der
Ordentlichen Gerichtsbarkeit, sowie zwei Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts. Alle Urteile ergehen «im Namen von Fürst und Volk».