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Gerichtsorganisation in Liechtenstein
Die Gerichtsorganisation des Fürstentums Liechtenstein wird seit 1922 durch das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) geregelt. Es existieren drei Instanzen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, sowie zwei Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts. Alle Urteile ergehen «im Namen von Fürst und Volk».

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