Der
Generalunternehmer (GU) erbringt in der Regel sämtliche Bauleistungen für die Errichtung eines Bauwerkes. Das Bauwerk wird somit vom GU meistens schlüsselfertig erstellt (
Schlüsselfertigbau). Diese Form des
Bauvertrages als ein Typ des
Werkvertrages wird als Generalunternehmervertrag bezeichnet.