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Generalübernehmer
Der Generalübernehmer (GÜ) (oder Totalübernehmer) übernimmt im Rahmen eines Bauvertrages die Planungs- und Ingenieurleistungen sowie alle Ausführungs- und Bauzwischen-Finanzierungsleistungen für ein Bauvorhaben; es steht dem GÜ in der Regel frei, Aufträge an Subunternehmer zu vergeben. Regelmäßig erstellt der GÜ ein Bauvorhaben - zum fest vereinbarten Termin (falls vertraglich vereinbart: bei Nichteinhaltung entsprechende Konventionalstrafe) - schlüsselfertig; auch ist die Verpflichtung zur Regelung der Dauerfinanzierung als GÜ-Pflicht möglich.

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