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Gemeinschaftsteuer (Deutschland)
Gemeinschaftsteuern (auch Gemeinschaftssteuern) sind Steuern, deren Aufkommen nach Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die veranlagte Einkommensteuer, die Lohnsteuer, die Körperschaftsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Umsatzsteuer.

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