Der
Gemeinsame Bundesausschuss (
G-BA) ist das höchste Gremium der gemeinsamen
Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen Deutschlands. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in vielen Bereichen über den Leistungsanspruch der
Solidargemeinschaft von etwa 70 Millionen in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden.