Unter
Gemeinsamer Handelspolitik versteht man einen Politikbereich der
Europäischen Union, der die Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung und Steuerung des Außenhandels mit Drittstaaten umfasst. Strikt zu unterscheiden ist sie vom
Europäischen Binnenmarkt, der die Handelsbeziehungen der Mitgliedstaaten untereinander betrifft, aber auch von der Außenhandelspolitik der Mitgliedstaaten, wenn auch deren Kompetenzen durch den
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) insofern erheblich beschnitten worden sind. Die gemeinsame Handelspolitik bildet einen Teil der Außenpolitik („auswärtiges Handeln“) der Europäischen Union. Enge Beziehungen bestehen zu den anderen Bereichen des auswärtigen Handelns der Union, insbesondere der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der
Entwicklungspolitik.