Ein
Gemeindeverwaltungsverband (GVV) ist in
Deutschland ein
Zusammenschluss mehrerer
Gemeinden desselben
Landkreises, dem die Gemeinden verschiedene Aufgaben übertragen. So können etwa die
Verwaltungen zusammengelegt werden, wodurch Geld eingespart werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, dass die Bürger, die in diesen zusammengeschlossenen Gemeinden leben, ihre
Steuerbescheide nicht mehr aus dem örtlichen Rathaus, sondern aus der Verbandsverwaltung erhalten. Die Gemeindeverwaltungsverbände sind
Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine
Gebietskörperschaft), an deren Spitze ein Verbandsvorsitzender steht. Die Mitgliedsgemeinden behalten jedoch ihre rechtliche Selbständigkeit.