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Gemeindeverwaltungsverband
Ein Gemeindeverwaltungsverband (GVV) ist in Deutschland ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden desselben Landkreises, dem die Gemeinden verschiedene Aufgaben übertragen. So können etwa die Verwaltungen zusammengelegt werden, wodurch Geld eingespart werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, dass die Bürger, die in diesen zusammengeschlossenen Gemeinden leben, ihre Steuerbescheide nicht mehr aus dem örtlichen Rathaus, sondern aus der Verbandsverwaltung erhalten. Die Gemeindeverwaltungsverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Gebietskörperschaft), an deren Spitze ein Verbandsvorsitzender steht. Die Mitgliedsgemeinden behalten jedoch ihre rechtliche Selbständigkeit.

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Amt (Kommunalrecht)
Ämter sind interkommunale Kooperationen in den deutschen Ländern BrandenburgMecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Größere Gemeinden, die eine eigene Verwaltung haben, nennt man amtsfrei. Ein Amt ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Bundkörperschaft.

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