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Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Die vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlassene Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) regelt unter anderem die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten sowie ihre Überwachungspflichten und die Schulung beauftragter und sonstiger verantwortlicher Personen. Zudem wurde mit der GbV die Sicherheitsberater-Richtlinie der EU umgesetzt.

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