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Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Die vom
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
erlassene
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
regelt unter anderem die Bestellung von
Gefahrgutbeauftragten
sowie ihre Überwachungspflichten und die Schulung beauftragter und sonstiger verantwortlicher Personen. Zudem wurde mit der GbV die
Sicherheitsberater-Richtlinie
der
EU
umgesetzt.
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