Als
Gefahrgut (umgangssprachlich
Gefahrengut; oder , abgekürzt als ) bezeichnet man im Zusammenhang mit dem Transport im öffentlichen Raum
Stoffe,
Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer
Natur, ihrer
physikalischen oder
chemischen Eigenschaften oder ihres
Zustandes beim
Transport bestimmte
Gefahren für
- die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit,
- wichtige Gemeingüter,
- Leben und Gesundheit von Menschen, Tiere und Sachen
ausgehen können und die aufgrund von
Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.