Gastungspflicht bezeichnet die im
Mittelalter bestehende Verpflichtung, durchreisenden Angehörigen des königlichen Hofes („Königsgastung“), der kirchlichen oder der
Territorialherrschaft Unterkunft zu gewähren bzw. dem Anspruch auf diese, nämlich die
Gastung, zu genügen. Gegenstück zur Gastungs
pflicht ist das
Herbergsrecht. Die Gastungspflicht steht in engem Zusammenhang mit dem mittelalterlichen
Reisekönigtum. Da die Herrschaft in aller Regel nicht über eine feste Residenz verfügte, sondern die herrschaftlichen Angelegenheiten vor Ort regelte/regeln musste, war es von großer Bedeutung, Unterkunft und Sicherheit der durchreisenden Herrschaft und ihres
Gefolges zu gewährleisten.