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Gastungspflicht
Gastungspflicht bezeichnet die im Mittelalter bestehende Verpflichtung, durchreisenden Angehörigen des königlichen Hofes („Königsgastung“), der kirchlichen oder der Territorialherrschaft Unterkunft zu gewähren bzw. dem Anspruch auf diese, nämlich die Gastung, zu genügen. Gegenstück zur Gastungspflicht ist das Herbergsrecht. Die Gastungspflicht steht in engem Zusammenhang mit dem mittelalterlichen Reisekönigtum. Da die Herrschaft in aller Regel nicht über eine feste Residenz verfügte, sondern die herrschaftlichen Angelegenheiten vor Ort regelte/regeln musste, war es von großer Bedeutung, Unterkunft und Sicherheit der durchreisenden Herrschaft und ihres Gefolges zu gewährleisten.

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