Der Begriff
Gastarbeiter bezeichnet Mitglieder einer Personengruppe, denen aufgrund von
Anwerbeabkommen zur Erzielung von Erwerbseinkommen ein zeitlich befristeter Aufenthalt in der
Bundesrepublik oder der
DDR gewährt wurde. Der Begriff wurde jedoch seit den 1960er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland auch nach faktischem Wegfall der zeitlichen Befristung ohne weitere Differenzierung als Bezeichnung für
Arbeitsmigranten populär.