Gaius Livius Drusus war ein vorklassischer
römischer Jurist. Er war Sohn des gleichnamigen Konsuls von 147 v. Chr. und Bruder des
Marcus Livius Drusus, der 112 v. Chr. dasselbe Amt bekleidete. Da er blind war, kam er selbst für ein Amt in der öffentlichen Verwaltung nicht in Betracht. Seine Responsen werden jedoch noch von
Publius Iuventius Celsus zitiert.