Als
Frist bezeichnet man einen
Zeitraum, vor, innerhalb und nach dem ein bestimmtes
Ereignis eintreten oder eine bestimmte
Rechtshandlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als
Termin. Bei einer Überschreitung der Frist ist die Rede von einer
Verfristung. Die zur Einreichung bzw. Erhebung einer
Klage anberaumte Frist wird
Klagefrist genannt.