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Friedenspflicht
Friedenspflicht ist ein Begriff aus dem Tarifvertragsrecht und aus dem Betriebsverfassungsrecht. Demnach sind die Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeber[verband]) bzw. die Betriebsparteien (Betriebsrat, Arbeitgeber) zu bestimmten Zeiten oder stets verpflichtet, Kampfmaßnahmen (StreiksAussperrungen) zu unterlassen.

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