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Freie Stadt Mainz
Die Titulatur als Freie Stadt Mainz beschreibt in der Geschichte der Stadt die Zeit von der Verleihung des Freiheitsprivilegs durch Erzbischof Siegfried III. von Eppstein 1244 bis zum Ende der Mainzer Stiftsfehde 1462. Nicht zu verwechseln ist der Begriff „Freie Stadt“ mit dem der „Reichsstadt“. Als Freie Städte bezeichnete man ab dem Mittelalter solche Städte, die sich im Lauf des Mittelalters von ihrer (erz-)bischöflichen Stadtherrschaft mehr oder weniger emanzipieren konnten. Da der Begriff in der Reichsverfassung nicht institutionell beschrieben ist, muss der Begriff „Freie Stadt“ für jeden Einzelfall präzisiert werden. Im Falle der Stadt Mainz waren dem Erzbischof einzelne stadtherrliche Rechte verblieben. Die Zeit als Freie Stadt, insbesondere die Epoche bis 1328 gilt als Blütezeit in der Mainzer Stadtgeschichte.

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