Mit
Flurstücksgrenze (engl. parcel boundary) wird im Liegenschaftswesen und im Bereich der
Katastervermessung die Abgrenzungslinie eines
Flurstücks bezeichnet. Diese
Grenze ist in der Regel durch Grenzsteine
abgemarkt und kann aus den Maßzahlen des
Katasters jederzeit wiederhergestellt werden.