Flugleiter sind auf unkontrollierten
Flugplätzen die Vertreter des Flugplatzhalters. Sie sorgen meistens vom
Turm aus für einen ordentlichen Betrieb des Platzes. In den jeweiligen Betriebsgenehmigungen der Flugplätze ist durch die Landesluftfahrtbehörde vorgeschrieben, ob zum Betrieb ein Flugleiter notwendig ist.