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Familienfideikommiss
Das Familienfideikommiss (lateinisch fidei commissum, „zu treuen Händen belassen“) war eine Einrichtung des Erb- und Sachenrechts, wonach durch Stiftung das Vermögen einer Familie, meist Grundbesitz, auf ewig geschlossen erhalten werden sollte und immer nur ein Familienmitglied allein, der Fideikommissbesitzer, das Nießbrauchsrecht innehatte. Davon zu unterscheiden ist das private Grundeigentum eines Familienmitglieds (des Landesherrn), die sog. Schatulle, die seiner freien Verfügung zu Lebzeiten und von Todes wegen unterlag.

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