Das
Familienfideikommiss (
lateinisch fidei commissum, „zu treuen Händen belassen“) war eine Einrichtung des
Erb- und
Sachenrechts, wonach durch Stiftung das
Vermögen einer
Familie, meist
Grundbesitz, auf ewig geschlossen erhalten werden sollte und immer nur ein Familienmitglied allein, der Fideikommissbesitzer, das
Nießbrauchsrecht innehatte. Davon zu unterscheiden ist das private Grundeigentum eines Familienmitglieds (des
Landesherrn), die sog.
Schatulle, die seiner freien Verfügung zu Lebzeiten und von Todes wegen unterlag.