An Hochschulen bezeichnet eine
Fakultät eine Gruppe zusammengehörender
Wissenschaften oder eine Abteilung mit mehreren Wissenschaftsgebieten als Lehr- und Verwaltungseinheit einer
Universität,
Kunsthochschule oder
Fachhochschule. Zu ihr gehören Lehrende und Lernende sowie das zugeordnete nichtwissenschaftliche Personal. An ihrer Spitze steht ein
Dekan, der für die
Fakultätsentwicklung verantwortlich ist. Dieser unterzeichnet stellvertretend für die Fakultät bei
Habilitationen die Urkunde über die „Lehrbefähigung“ und bei
Promotionen diejenige über den Doktorgrad.