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Fürstpropst
Ein Fürstpropst war der Propst eines Kollegiatstifts, der zum Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches erhoben wurde, was einherging mit dem Recht einer Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat. Er übte neben seiner geistlichen auch weltliche Macht über ein Territorium aus, dem er als Landesherr vorstand. Im Heiligen Römischen Reich wurden lediglich in dem Zeitraum zwischen 1460 und 1559 die Pröpste dreier Kollegiatstifte zu Fürstpröpsten erhoben.

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