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Fürstbischof
Ein
Fürstbischof
war ein
Bischof
, der in
Personalunion
mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft über ein
geistliches Territorium
ausübte, dem er als
Landesherr
vorstand. Auf dem Gebiet des
Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
verschwand die Funktion de facto mit der Auflösung des Reiches im Jahre 1806. In einigen Bistümern überdauerte der Titel bis 1918, so in Breslau, Olmütz und
Montenegro
, in
Salzburg
sogar bis 1951.
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