Fürsorge (von
mhd. vür-sorge, entlehnt aus dem
lat. procuratio zu lat.
pro-curare „für etw. Sorge tragen; pflegen; verwalten“) bezeichnet die Sorge für andere Personen. Daraus abgeleitet bezeichnet
Fürsorge die Sorge, auf die Menschen unter bestimmten Umständen ein Recht haben, und bezeichnet ebenfalls das aus der Ethik der
Barmherzigkeit bzw. der
Almosenpraxis erwachsene System der Fürsorge, Obsorge,
Sozialhilfe oder
Sozialen Sicherheit.